deutscher Jurist; Bundesrichter 1951-1965; 1959 auch Senatspräsident am Bundesgerichtshof in Karlsruhe; Mitherausgeber und Mitverfasser u. a. des "Leipziger Kommentars zum Strafgesetzbuch"
* 30. November 1908 Breslau
† 10. September 1987 Karlsruhe
Wirken
Heinrich Jagusch stammte aus Breslau. Nach der Volksschule wurde er Bankbursche beim Schlesischen Bankverein in Breslau, danach von 1924-29 Lehrling und später Angestellter im Textilgroßhandel in Breslau (Firma Fritz Sachs & Co.). Er besuchte die Handelsschule und erwarb 1927 die Mittlere Reife. Von 1924 bis zu seiner Auflösung im Juli 1933 war J. Mitglied im Zentralverband der Angestellten (ZdA). Von 1929-31 arbeitete er als Verwaltungsangestellter des Bundes der technischen Angestellten und Beamten (Butab), Gau Schlesien, von 1931 bis zur Auflösung im Juli 1933 als Angestellter des Hauptvorstandes des ZdA, Abteilung Tarifvertragsrecht. Hier erwarb er arbeitsrechtliche Kenntnisse. Von 1930-33 war er SPD-Mitglied in Breslau und Berlin. 1931-32 hat er die Hochschule für Politik in Berlin besucht.
Nach der NS-Machtergreifung war J. von Mai bis Juli 1933 formell noch ZdA-Angestellter und arbeitete Arbeitsgerichtssachen verschiedener von der NSBO (NS Betriebszellenorganisation) besetzter Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite auf. 1933 trat er dem NS-Kraftfahrerkorps (NSKK) bei. Er wurde zwar im Mai 1937 von NSKK zur NSDAP-Mitgliedschaft angemeldet, jedoch aus ungeklärten Gründen nicht in die Partei aufgenommen.
Ab ...